Überwachung braucht belastbare Information
AktG §95 verpflichtet den Aufsichtsrat zur Überwachung der Geschäftsführung. Dazu gehören Berichtsverlangen, Einsichts- und Prüfrechte sowie Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte. KI-Governance wird damit zum Gegenstand strukturierter Aufsichtsratsinformation.
KI-relevante Beschlüsse können etwa neue Hochrisiko-Systeme, wesentliche Modelländerungen, Outsourcing, Daten- und Lieferantenrisiken, HR-KI oder Systeme mit erheblicher Auswirkung auf Kunden betreffen. Der Aufsichtsrat braucht dafür keine technische Detailprüfung, aber ein belastbares Lagebild.
Fragen, die ein Aufsichtsrat stellen sollte
- Gibt es ein vollständiges KI-Inventar inklusive Vendor-KI, GPAI und Shadow-KI?
- Welche KI-Systeme sind hochriskant oder organrelevant?
- Welche Policies, Freigaben, Kontrollen und Eskalationswege gelten?
- Welche Vorfälle, Schwächen, Audit-Feststellungen oder regulatorischen Änderungen wurden berichtet?
- Welche KI-Projekte sollten unter Zustimmungsvorbehalt oder gesonderte Vorabinformation fallen?
Prüfungsausschuss und interne Revision
Wo ein Prüfungsausschuss besteht, ist er ein naheliegender Ort für Kontroll-, Berichts- und Nachweisthemen. Das gilt besonders, wenn KI-Systeme Finanzberichterstattung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Risikomanagement, IKS oder prüfbare Nachweise berühren.
Die interne Revision kann prüfen, ob das KI-Governance-Modell tatsächlich funktioniert: Inventaraktualisierung, Rollenklarheit, Kontrollhandlungen, Stichproben, Incident-Prozesse und Nachweisführung.
Pflichten und Ausschüsse hängen von Struktur, Größe, Börsenotierung und konkreter Rechtslage der Gesellschaft ab. Die Seite beschreibt daher einen Governance-Rahmen, keine Einzelfallbeurteilung.