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AktG §95 · §81 · Prüfungsausschuss

KI-Governance im Aufsichtsrat: Überwachung, Berichte und Prüfungsausschuss

Der Aufsichtsrat entwickelt keine KI-Systeme. Er muss aber beurteilen können, ob der Vorstand KI-Risiken angemessen organisiert, steuert und berichtet.

Überwachung braucht belastbare Information

AktG §95 verpflichtet den Aufsichtsrat zur Überwachung der Geschäftsführung. Dazu gehören Berichtsverlangen, Einsichts- und Prüfrechte sowie Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte. KI-Governance wird damit zum Gegenstand strukturierter Aufsichtsratsinformation.

KI-relevante Beschlüsse können etwa neue Hochrisiko-Systeme, wesentliche Modelländerungen, Outsourcing, Daten- und Lieferantenrisiken, HR-KI oder Systeme mit erheblicher Auswirkung auf Kunden betreffen. Der Aufsichtsrat braucht dafür keine technische Detailprüfung, aber ein belastbares Lagebild.

Fragen, die ein Aufsichtsrat stellen sollte

  • Gibt es ein vollständiges KI-Inventar inklusive Vendor-KI, GPAI und Shadow-KI?
  • Welche KI-Systeme sind hochriskant oder organrelevant?
  • Welche Policies, Freigaben, Kontrollen und Eskalationswege gelten?
  • Welche Vorfälle, Schwächen, Audit-Feststellungen oder regulatorischen Änderungen wurden berichtet?
  • Welche KI-Projekte sollten unter Zustimmungsvorbehalt oder gesonderte Vorabinformation fallen?

Prüfungsausschuss und interne Revision

Wo ein Prüfungsausschuss besteht, ist er ein naheliegender Ort für Kontroll-, Berichts- und Nachweisthemen. Das gilt besonders, wenn KI-Systeme Finanzberichterstattung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Risikomanagement, IKS oder prüfbare Nachweise berühren.

Die interne Revision kann prüfen, ob das KI-Governance-Modell tatsächlich funktioniert: Inventaraktualisierung, Rollenklarheit, Kontrollhandlungen, Stichproben, Incident-Prozesse und Nachweisführung.

Vorsicht bei Pauschalaussagen

Pflichten und Ausschüsse hängen von Struktur, Größe, Börsenotierung und konkreter Rechtslage der Gesellschaft ab. Die Seite beschreibt daher einen Governance-Rahmen, keine Einzelfallbeurteilung.

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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Inhalte beziehen sich auf den geprüften Stand Juli 2026.